Gefahr
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
BEST-PL 5023 ist ein einkomponentiger, lösungsmittelfreier Klebstoff auf Basis eines modifizierten Acrylatharzes.
BEST-PL 5023 härtet mittels UV-Licht im Wellenlängenbereich von 315-400 nm aus. Dabei muss mindestens einer der Fügepartner durchlässig für UVA-Licht sein. Der Klebstoff ist nach ausreichender Belichtung vollständig ausgehärtet. Die Aushärtungsparameter sind abhängig von der Werkstoffdicke, -absorption, Klebschichtdicke, Lampentyp sowie Lampenabstand.
BEST-PL 5023 eignet sich durch seine mittelviskose Einstellung sowie seiner guten Haftung auf Glas, Metallen und Kunststoffen vorzugsweise zum Verkleben von Kunststoffen, Metallen und von Glas. Dabei wird der Klebstoff auf die zu verklebenden Fläche aufgetragen und die Bauteile anschließend gefügt und der Klebstoff belichtet. Der Aushärtemechanismus gestattet eine Positionierung der Bauteile kurz nach der Auftragung, jedoch vor der Belichtung. Durch die Flexibilität des Klebstoffes ist ein spannungsausgleichendes Verbinden von Werkstoffen mit unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten möglich.
BEST-PL 5023 ist im Anlieferungszustand gebrauchsfertig und läßt sich aus dem Originalgebinde oder mit geeigneten Dosiergeräten rationell verarbeiten. Die zu verklebenden Oberflächen sollen trocken, staub- und fettfrei sowie frei von anderen Verunreinigungen sein.
Enthält:
2-Hydroxyethylmethacrylat
Acrylsäure
Ethylphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinat
P280 | Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. |
P305+P351+P338 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
P310 | Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
P333+P313 | Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
P363 | Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. |
P501 | Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß behördlicher Vorschrift zuführen. |