Anaerobe Klebstoffe härten unter Sauerstoffabschluss bei Raumtemperatur und Metallkontakt aus und werden u.a. für das Abdichten von Gewinden und Rohrleitungen eingesetzt.
Eine hygienische Beurteilung von anaeroben Dichtmitteln im Trinkwasserbereich war jedoch bisher nicht mehr möglich, nachdem das Umweltbundesamt 2005 seine Leitlinien und Empfehlungen zurückgezogen hatte. Es konnten somit mögliche Stoffübergänge ins Trinkwasser nicht mehr ermittelt und damit auch keine KTW-Zulassung mehr erteilt werden.
Nun hat das Umweltbundesamt (UBA) am 11. Februar 2016 die Information „Hygienische Beurteilung von anaeroben Klebstoffen im Kontakt mit Trinkwasser“ herausgegeben, wonach die Kontaktflächen des ausgehärteten anaeroben Klebstoffs mit dem Trinkwasser geringer sind als bei Dichtungen in der Trinkwasserverteilung und mögliche Stoffübergänge der Ausgangsstoffe aus dem ausgehärteten Klebstoff als (sehr) gering einzuschätzen sind.
Die Ausgangsstoffe dieser Klebstoffe müssen in diesem Fall nicht bewertet werden, d.h. es gibt für anaerobe Produkte keine Positivliste mehr. Die Erstellung einer Positivliste wäre auch unverhältnismäßig zu dem als gering einzuschätzendem Migrationspotential von Stoffen aus dem ausgehärteten Klebstoff.
Allerdings müssen die Gewindedichtmittel der nachstehenden Rahmenrichtrezeptur entsprechen:
- Mehr als 60% mono-/multifunktionale Acrylate und/oder mono-/multifunktionale Methacrylate (z. B. (Meth-)acrylat terminierte Verbindungen der Form Acrylat-R-Acrylat und/oder Acrylat-R, mit R = organischer Rest z. B. Wasserstoff, Urethan, Epoxy, Acrylat, aliphatische und aromatische Reste, Polyol), die zu Polyacrylaten/Polymethacrylaten mit Hilfe von Beschleunigern (z. B. Peroxide und Amine) vernetzen.
- Weitere Zusatzstoffe sind Weichmacher, Füllstoffe, Verdickungsmittel, Polymerisationshilfsmittel, Additive, wie Stabilisatoren und Farbmittel.
Gemäß UBA kann bei der fabrikmäßigen Anwendung von anaeroben Klebstoffen davon ausgegangen werden, dass die Aushärtung unter den vorgegebenen (optimalen) Bedingungen vollständig erfolgt und es im Wasserverteilungssystem zu keinen analytisch messbaren Stoffübergängen.
Weiterhin sei bei bestimmungsgemäßer Anwendung der beschriebenen anaeroben Klebstoffe mit keiner nachteiligen Beeinträchtigung der Qualität des Trinkwassers zu rechnen.
Eine Konformitätsbestätigung für anaerobe Klebstoffe sieht das UBA als nicht erforderlich an.
Wir freuen uns, unseren Kunden bestätigen zu können, dass unsere anaeroben Klebstoffe der von der UBA geforderten Rahmenrichtrezeptur entsprechen und somit für Anwendungen im Trinkwasserbereich zulässig sind.